Mit "warmer Hand" schenken

Wir können die Frage stellen, wie die später dement gewordene Dame hätte verhindern können, dass ihr Geld ohne ihr Wissen einer Person zugeschanzt wird, der sie es in ihrem Testament oder bei bester geistiger Gesundheit nicht zugedacht hätte. Notare werden oft gefragt: Wie können wir mein Testament wasserdicht machen? Was auch immer an Regelungen aufgenommen wird - eine absolute Garantie kann nie gegeben werden. Wenn Sie sterben, müssen Sie letztlich notgedrungen darauf vertrauen, dass andere Menschen das tun werden, was Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung schriftlich festgelegt haben. 

Wenn man damit kein gutes Gefühl hat, ist es letzten Endes am sichersten, der Stiftung das zu schenken, was sie ihr zugedacht haben - spenden mit „warmer Hand". Nur zu Lebzeiten haben Sie absolute Gewissheit, dass Sie die korrekte Übergabe der Spende kontrollieren können. 

Regelmäßig hören wir von Spendern: Ich gebe Ihnen diesen Betrag jetzt, weil ich den Gedanken nicht ertragen kann, dass mit dem Betrag, den ich für die Stiftung gespart habe, etwas Unvorhergesehenes geschieht; ich werde erst wieder ruhig schlafen, wenn er sicher bei Ihnen angekommen ist. 

Für materielle Dinge wie Gemälde gibt es auch die Möglichkeit, sie zu Lebzeiten zu schenken und beispielsweise schriftlich zwischen Spender und Stiftung zu vereinbaren, dass die Gemälde so lange beim Spender hängen, wie er/sie möchte. In diesem Fall kann es später nicht zu Unklarheiten bezüglich des Eigentumsrechts an den Gemälden kommen.