Die Erbteile

Genauso wichtig ist es, im Testament möglichst genau zu beschreiben, welcher Erbe welches Erbteil bekommt. Bei Eigentum liegt es auf der Hand, ein Haus ist ein Haus. Anschrift und Grundbuchbezeichnung reichen meistens aus. Eigentum wird meistens liquidiert - also in liquides (flüssiges) Geld umgesetzt -, sodass der Ertrag aus dem Eigentumsverkauf auf das Konto des Erben überwiesen werden kann. 

Anders ist es für alle flüssigeren Erbteile wie z.B. Geld. Dies kann man durch Angabe der Bank und des Bankproduktes (z. B. Sparkonto), auf dem das Geld ist, sowie der Höhe des zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung gutgeschriebenen Betrags genauer beschreiben. 

Regelmäßig teilen Leser uns mit, dass sie der Stiftung nach dem Tod Gemälde von Jozef Rulof zukommen lassen werden. Dann empfiehlt es sich, die gemeinten Bilder im Testament genau zu beschreiben und dabei auch die Maße von Breite und Höhe anzugeben. Eine Beschreibung des Motivs, gegebenenfalls mit Foto, ist auch wünschenswert. 

Auf diese Weise erhielten wir in diesem Frühjahr vier Fotos, die eine Leserin von den Gemälden (von Jozef Rulof) anfertigen ließ und die sie bei ihrem Tod der Stiftung schenken wird. Wir haben sie gefragt, ob wir diese Fotos in der Spenderzeitung vom Juli 2009 abbilden dürften, weil sie noch nie öffentlich gezeigt worden waren, und die Leserin war damit sehr einverstanden. Es sind Gemälde, die Jozef Rulof in Amerika empfangen hat und die lange bei seinem Bruder Anton (Teun) gestanden haben. Anton hat sie der Leserin, die ihn in Amerika mehrmals besucht hat, persönlich gegeben. Solchermaßen haben wir bereits für viele Gemälde die Zusage erhalten, dass sie zur „Quelle" zurückkehren werden, sodass wir sie der Nachwelt unter bestmöglichen Aufbewahrungsbedingungen erhalten können.