Beispiel für einen unglücklichen Verlauf
Im Frühjahr 2009 hat die Stiftung von der verstorbenen Margareth Briggs aus Kanada eine Erbschaft erhalten. Margareth hat Jozef Rulof persönlich gekannt und mit ihm in Briefkontakt gestanden. Sie hat freiwillig einige Bücher der Meister ins Englische übersetzt. Mit dem geerbten Geld kann die Stiftung Angelegenheiten aus der Vergangenheit (z.B. den Konkurs des Verlags Stichting Wayti Uitgeverij) zu einem „befriedigenden" Ende bringen und hoffnungsvoll in die Zukunft schauen. Die Erbschaftsangelegenheit wurde sehr rasch abgewickelt, weil Margareth ein wirksames Testament errichtet hatte, das alle Anforderungen erfüllte. Offenbar hatte sie sich über alle Angelegenheiten, die in einem Testament beschrieben werden können, gut beraten lassen.
In demselben Frühjahr hat die Stiftung jedoch auch eine zweite Erbschaft „erhalten", die weit weniger erfreulich verlief. Die Situation ist so unerhört, dass wir beschlossen haben, Testamenten ein „Sonderkapitel" zu widmen - in der Hoffnung, eine solche Situation nicht noch einmal erleben zu müssen. Die Abwicklung dieser Erbschaftssache ist ein Musterbeispiel für einen sehr unglücklichen Verlauf...
Die betreffende "Erblasserin" hatte im Jahr 2000 ein Testament errichtet, in dem sie der Stiftung „Das Zeitalter von Christus" 2/3 ihres Besitzes vermacht. Die Dame war kinderlos und hatte seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrer Verwandtschaft, die ihr - so hatte sie es erlebt - viel Leid angetan hatte. Man sollte also meinen, dass alles gut geregelt worden war.
Einige Jahre nach der Testamentserrichtung wurde die Dame dement. Der Demenzprozess verlief schrittweise und war nach ein paar Jahren so weit fortgeschritten, dass die Dame sich nicht mehr allein versorgen konnte (sie ließ nach dem Kochen das Gas an usw.). Die Nachbarin, die den Demenzprozess beobachtete, informierte die Familie darüber, dass die Dame Hilfe benötigte. Die Familie ließ per Telefon wissen, die Dame könne ihnen gestohlen bleiben, man wolle nichts mit ihr zu tun haben. Daraufhin wandte sich die Nachbarin an einen Arzt, und dieser sorgte dafür, dass die Dame in einem Heim aufgenommen werden konnte. Nach ihrem Tod erfahren wir von einem Notar, dass wir geerbt haben. Der Notar, der ihr Testament vollstreckt, ist jedoch auf ein Problem gestoßen. Und zwar: Einen Monat vor ihrem Tode wurde ihr ganzes Geld vom Konto geholt. Über € 200.000 Euro wurden auf das Konto ihres Bruders überwiesen. Der Zahlungsnachweis wird angefordert und es stellt sich heraus, dass er die Unterschrift der Dame trägt.
Der Notar hat die Angelegenheit gemeinsam mit einem Rechtsanwalt jahrelang sorgsam untersucht. Alle befragten Beteiligten wissen und geben mündlich an, dass die Dame am Ende ihres Lebens so dement war, dass sie wirklich nicht mehr gewusst haben wird, dass sie eine Unterschrift leistet, und erst recht nicht, was sie unterschreibt. In dieser Phase erkannte sie sogar ihre besten Freunde, die Nachbarin oder Verwandte nicht mehr.
Als die beteiligten Experten gebeten wurden, schriftlich zu bestätigen, dass die Dame aufgrund der fortgeschrittenen Demenzerkrankung überhaupt nicht mehr wusste, was sie tat, weigerten sie sich und verwiesen auf die ärztliche Schweigepflicht. Sowohl der Hausarzt als auch die behandelnden Ärzte im Heim und die für die Heimeinweisung zuständige Stelle gaben an, aufgrund der „Datenschutzgesetzgebung" nichts sagen zu können. Juristische Nachforschungen bestätigen ihren Standpunkt: Demenz unterliegt in den Niederlanden der ärztlichen Schweigepflicht und folglich bestätigt niemand schwarz auf weiß, was alle Betroffenen wissen: Die Dame wusste überhaupt nicht mehr, was sie tat.
Was jedoch bestätigt wurde: In ihren letzten Lebensmonaten wurde die Dame einmal von der Tochter ihres Bruders zu einem „Besuch" bei der „teuren" Familie abgeholt. Offenbar wurde bei diesem Besuch der Überweisungsauftrag unterschrieben.
Man breitet den ganzen Fall vor uns aus, und fragt uns, was wir tun wollen. Es stellt sich heraus, dass wir nichts tun können, obwohl wir logischerweise davon ausgehen können, dass die Dame ihr Geld der Stiftung vermachen wollte, denn das hatte sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte beim einem Notar festlegen lassen. Wir könnten uns sogar vorstellen, dass sie als geistige Person neben uns steht und sich wünscht, dass der - in ihrem Testament verfügte - Wunsch erfüllt wird, aber wir können trotzdem NICHTS tun. Auch die beiden Notare, die sich mit der Sache befasst haben, empfinden diese Entwicklung als hanebüchen, sind aber machtlos.