Beispiel für einen guten Verlauf
Wir werden regelmäßig von Lesern gefragt, wie sie es „richtig" regeln können. Im Laufe der Jahre haben wir einiges an Erfahrung gesammelt, nicht zuletzt durch Erbschaftsangelegenheiten, die "unglücklich" verliefen, wie oben beschrieben. Zugleich haben wir diese Angelegenheiten mit verschiedenen Notaren besprochen. So haben sich einige Punkte herauskristallisiert, die wir nachstehend auflisten.
Am wichtigsten ist, bei völliger geistiger Gesundheit ein wirksames Testament zu errichten. Ohne ein schriftliches Testament ist nichts sicher. Dieses Testament sollte man lieber früher als später errichten. Viele Menschen schieben es auf, weil sie sich noch „zu wohl" fühlen. Aber dann ist es manchmal plötzlich „zu spät". Ein Testament ist auch keine „absolute letztwillige Verfügung". Momentan wird empfohlen, das Testament alle fünf Jahre dahingehend zu überprüfen, ob noch alles stimmt, ob noch alles so ist wie zum Zeitpunkt seiner Errichtung. Und sollte sich etwas Wichtiges geändert haben, kann das Testament entsprechend angepasst werden. So ist die letztwillige Verfügung immer aktuell.
Natürlich ist der/die Notar/in die gegebene Person für Errichtung oder Anpassung eines Testaments. Er/sie ist Experte/in auf diesem Gebiet und kann genau sagen, wie das Testament in Ihrer Situation möglichst hieb- und stichfest gemacht werden kann. Denn jede Situation ist anders, und daher ist eine individuelle Beratung äußerst ratsam. Der Text, den Sie gerade lesen, ist von allgemeiner Natur, wurde jedoch von zwei Notaren geprüft, um Sie einstweilen mit zuverlässigen notariellen Informationen zu versorgen. Es ist beispielsweise sehr wichtig, die korrekten Daten der Stiftung ins Testament aufzunehmen.