ANBI

In beiden Fällen - sowohl bei Schenkung „zu Lebzeiten" als auch bei „testamentarischer" Schenkung - ist die Stiftung von der Zahlung von Steuern auf die Schenkung oder den Nachlass befreit. Stiftung Geistig-Wissenschaftliche Gesellschaft „Das Zeitalter von Christus" ist eine sogenannte gemeinnützige Einrichtung (im Niederländischen abgekürzt mit ANBI), auch „wohltätig" genannt. Dadurch fällt sie in den „0%-Tarif", zahlt also auf Ihre Spende oder Ihren Nachlass 0% Steuern. Wir hören von vielen Spendern, sie seien besonders erfreut darüber, dass ihr Spendengeld nicht „ans Finanzamt" geht. Wie Sie vielleicht wissen, kann die Erbschaftssteuer einen geerbten Betrag empfindlich schmälern, wenn die empfangende Partei keine gemeinnützige Einrichtung ist.

Für Einwohner der Niederlande gilt zudem: Aufgrund der ANBI-Anerkennung können Sie ihre Spende „zu Lebzeiten" auch vom zu versteuernden Einkommen abziehen, sofern Ihre (nicht-regelmäßigen) Spenden zwischen 1% und 10% des (gemeinsamen) Gesamteinkommens vor personengebundenem Abzug liegen. Der Finanzgesetzgeber wollte mit diesem Spendenabzug erreichen, dass Privatpersonen mehr für wohltätige Zwecke geben als ohne Abzug der Spenden. Ein Beispiel: Sie möchten der Stiftung etwas spenden; Ihr finanzieller Spielraum liegt bei € 3000. Wenn Sie einen Steuervorteil von 40% haben, können Sie € 5.000 spenden, weil Sie dann € 2.000 (40% von € 5.000) von der Steuer zurückbekommen.

Man kann auch viele andere Wege beschreiten, um einen Steuervorteil zu erlangen und gegebenenfalls für wohltätige Zwecke zu spenden. Beispielsweise gibt es in den Niederlanden die „Konstruktion fünf Jahre Leibrente", bei der Sie den gesamten Betrag von der Einkommensteuer abziehen können, auch wenn dieser nicht zwischen 1% und 10% Ihres Einkommens beträgt. Und es gibt eine sogenannte „Turbospende" (nl.: turbogift), bei der Sie der Stiftung einen Betrag „zuwenden", ihn tatsächlich aber noch nicht zahlen. Im Gegensatz zum Vermächtnis kann die Turbospende durchaus von der Einkommensteuer abgezogen werden, weil die Schenkung zu Lebzeiten erfolgt. Mehr Informationen darüber finden Sie unter turbogift.nl (Dutch) oder bei Ihrem Notar. Auch die Leibrenten-Konstruktion bedarf der notariellen Beurkundung. Allgemeine Informationen über Schenkungen in den Niederlanden können Sie auch finden unter schenking.nl (Dutch) oder natürlich bei Ihrem Notar.

Mehr Informationen über eine ANBI ist zu finden unter anbi.nl (Dutch) Am folgender Stelle kann man herausfinden, ob eine Einrichtung als ANBI anerkannt ist: belastingdienst. Wenn Sie bei „Instelling" (Einrichtung) den Namen „De Eeuw van Christus" (Zeitalter von Christus) und bei „Vestigingsplaats" (Ort der Niederlassung) „Alkmaar" eingeben, sehen Sie, dass unsere Stiftung als ANBI anerkannt ist als: „Stichting geestelijk wetensch. genootschap „De eeuw van Christus", Stiftung geistig-wissenschaftliche Gesellschaft „Das Zeitalter von Christus".